Unter dem Begriff Hauskredit werden sämtliche Finanzierungsarten gefasst, die der Deckung des Kapitalbedarfs eines Bauvorhabens dienlich sind. Diesen Kredit nennt man auch Baudarlehen. Dabei wird zunächst zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung differenziert. Unter Eigenfinanzierung fallen sämtliche Eigenmittel, die durch Geld oder Sachwerte repräsentiert sind. Die Fremdfinanzierung beschreibt die Bereitstellung von Fremdmitteln beim Baukredit. Dazu werden verschiedene Darlehensarten angeboten. Welche Finanzierungsart die richtige ist, muss dabei individuell bestimmt werden, da ein Vergleich, wie er etwa bei Versicherungen recht einfach anzustellen ist, bei dem Hauskredit durch die Verschiedenheit der Finanzierungsvorhaben nicht pauschal möglich ist. Einen ersten Eindruck kann man sich aber ohne weiteres durch ein Zinsvergleich verschaffen.

Objekt- und zweckgebundene langfristige Darlehen zur Hausfinanzierung, werden Realkredite genannt. Diese werden durch Eintragung eines erstrangigen Grundpfandrechtes – durch Hypotheken oder Grundschulden - im Grundbuch besichert.
Die mögliche Höhe der Hauskredit Beleihungsgrenze, deren Höhe durch das Kreditinstitut festgesetzt wird, ist an den Beleihungswert des Objektes gekoppelt. Dieser Beleihungswert der Immobilien entspricht dem beigemessenen Wert eines Grundstücks. Der Idealwert der daraus resultierenden Beleihungsgrenze entspricht etwa 60% und geht meist mit günstigen Zinskonditionen einher.
Übersteigen Darlehen oder Darlehensteile diese Beleihungsgrenze, gelten sie nur dann auch weiterhin als Realkredite, wenn sie sowohl zweck- und objektgebunden sind, als auch durch eine Bürgschaft wie etwa durch die Förderprogramme der KfW Baukredit – Förderbank, gesichert werden. Ist die Beleihungsgrenze ohne Einhaltung dieser Zusatzkriterien überschritten, wird nicht mehr von einem Realkredit gesprochen.
Solch ein Baudarlehen ohne Eigenkapital ist dann teurer, als eine Realfinanzierung innerhalb der Beleihungsgrenze. Zur Absicherung derartiger Kredite verlangen die Institute bei dieser Immobilienfinanzierung eine "Unterwerfung zur Zwangsvollstreckung".
Die andere Form vom zweck und objektgebundenen Baukredit sind Bauspar Darlehen, sofern man den dafür obligatorischen Bausparvertrag besitzt. Solche Darlehen werden durch die Bausparkassen vergeben und durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechtes abgesichert. Die Bausparkassen setzen die Beleihungsgrenze in der Regel etwas höher an, als andere Institute. So kann man im Durchschnitt von einer Grenze um 80% des Beleihungswertes ausgehen. Durch den Bausparvertrag werden vom Kreditnehmer 40 – 50 % der vereinbarten Immobilienkredit Summe selbst erbracht. Erst wenn diese Mindestsparleistung erreicht und die Wartefrist abgelaufen ist, kann mit dem Guthaben gearbeitet werden. Die dann ausgezahlte Summe setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen, welches in festgelegten Hauskredit Raten zu begleichen ist, zusammen. Sollte die Mindestsparleistung noch nicht erreicht sein, besteht die Möglichkeit, die noch aufzubringende Summe durch die Bausparkasse oder ein anderes Institut zwischenfinanzieren zu lassen.
Ob Fertighaus oder Massivhaus, der Trend geht immer mehr zum Eigenheim. Vergleichen Sie die einzelnen Anbieter, beantragen Sie die beste Finanzierungsart und erfüllen Sie sich den Wunsch vom eigenen Traumhaus.
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